Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB), welche somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden, gültig sind. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot/Angebotsunterlagen/ Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge sind schriftlich zu schließen. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder in Bezug genommen ist, haben wir dem Auftraggeber keine Zusagen gemacht. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor jeglicher Weitergabe an dritte Personen bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Muster und sonstigen Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht außerhalb des konkret geschlossenen Vertrages verwendet werden.
3. Preise
Preise sind freibleibend und auch für Nachbestellungen nicht verbindlich. Es gelten die jeweils vereinbarten Preise. Preisangaben verstehen sich ab Werk Herford zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Übersteigt der Rechnungswert einer Bestellung € 150,00 (netto), erfolgt die Lieferung frachtfrei deutscher Empfangsstation, frachtfrei deutscher Grenze bzw. deutschem Hafen bei Exportlieferungen, wobei wir uns die Wahl der preisgünstigsten Versandart vorbehalten. Verpackungskosten und Mehrkosten für besondere Vorschriften, Eilversand und Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Aufträgen unter € 50,00 (netto) Rechnungswert werden € 15,00 Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Änderungen, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren oder nachträglichen Sonderwünschen folgt eine gesonderte Berechnung.
4. Lieferung/Gefahrübergang
Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, ferner sind wir berechtigt, fertigungs- bzw. verpackungsbedingte Mehr oder Mindermengen bis zu 10% der Gesamtauftragsmenge zu liefern. Lieferung erfolgt grundsätzlich "ab Werk". Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf den Auftraggeber über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Für Beschädigungen oder Verluste während der Beförderung haften wir nur im Rahmen der Ziff. 9 dieser AGB. Sofern der Auftraggeber es wünscht, werden wir für die Lieferung eine Versicherung gegen Transportschäden abschließen; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.
5. Lieferzeit
Liefertermine werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt festgelegt und unter Zugrundelegung eines normalen Ablaufs der Fertigung genannt. Die Lieferzeit beginnt erst nach vollständiger Klärung aller Einzelheiten (speziell technischer), die mit dem Auftrag zusammenhängen. Im Falle höherer Gewalt oder bei Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, die wir trotz Beachtung der nach den Verhältnissen des Einzelfalles erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnten (auch wenn sie beim Vorlieferanten eingetreten sind), z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Ausschuß bei einem wichtigen Arbeitsstück, behördliche Anordnungen usw., verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen, unseren betrieblichen Erfordernissen gerecht werdenden Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate oder wird uns die Lieferung oder Leistung unverschuldet unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Aufträge, welche von Auftraggebern erteilt werden, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, werden von uns erst ausgeführt, wenn ein unwiderrufliches Akkreditiv vorliegt. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Wir sind berechtigt, solange der Auftraggeber fällige Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Lieferungen ohne Berechtigung nicht vollständig erfüllt hat, die Lieferung zu verweigern.
Rücklieferung
Wenn nach dem gesetzlichem Rückgaberecht von 14 Tagen eine Rücksendung erfolgt und kein Verschulden unsererseits vorliegt, wird bei Rücksendung der von uns gelieferten Ware eine Rücklieferungspauschale in Höhe von 20% berechnet.
Ausgenommen vom Umtausche / der Rücknahme, sind mit einer Fremdbezeichnung gelaserte Artikel.
6. Zahlungsbedingungen
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den gesamten Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig eingelöst wird. Wechselzahlungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Gegen Ansprüche unsererseits kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenansprüche des Auftraggebers unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Für das Zurückbehaltungsrecht gilt dieses jedoch nicht, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag einschließlich aller Nebenforderungen vor. Bei laufender Geschäftsverbindung bleibt die Ware bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen bestehenden und künftigen Forderungen gegen den Auftraggeber in unserem Eigentum, insbesondere auch bis zum vollen Ausgleich eines anerkannten Kontokorrentsaldos mit dem Auftraggeber. Bei Zahlung durch Scheck besteht der Eigentumsvorbehalt solange, bis der Betrag uns Gutgeschrieben ist und der Käufer sämtliche Nebenkosten erstattet hat. Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zur deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten den Auftraggebers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware beschädigt, abhanden gekommen, gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Geltendmachung unseres Eigentums zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Auftraggebers gegenüber seinen Abnehmern aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware tritt der Auftraggeber schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises für die gelieferte Ware (einschl. Umsatzsteuer) an uns ab. Nimmt der Auftraggeber die Kaufpreisforderung in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer auf, tritt er auch die sich hieraus ergebende Saldoforderung an uns ab. Die Abtretung umfaßt auch die aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, Ausgleich für Rechtsverlust, etc.) bzgl. der gelieferten Ware entstehenden Forderung. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Auftraggeber uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware wird stets für uns vorgenommen. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der gelieferten Ware. Sofern die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer gelieferten Ware (Faktura-Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu dem der anderen bearbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung. Sofern die Verarbeitung in der Weise erfolgt, dass die neue Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Miteigentum für uns unentgeltlich verwahrt. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Ware (Faktura-Endbetrag, einschl. Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Auftraggeber verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Auftraggeber tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der gelieferten Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Wir verpflichten uns auf Anforderung des Auftraggebers, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
8. Gewährleistung
Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 3 77 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eine unerhebliche Abweichung der gelieferten Ware von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit begründet keine Mängelrechte des Auftraggebers. Mängelansprüche uns gegenüber bestehen nicht, bei unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung und bei Instandsetzungsarbeiten durch den Auftraggeber oder durch von ihm Beauftragte, sofern wir vorher nicht entsprechend zugestimmt haben. Für die Güte und Qualität von vom Auftraggeber beigestellten Produkten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, haben wir nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung). Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, verzögert sich diese über ein von dem Auftraggeber gesetzte angemessene Frist von mind. 2 Wochen hinaus oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl oder ist uns unzumutbar, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises vorzunehmen. Schadensersatzansprüche sind vorbehaltlich der Ziff. 9 dieser Bedingungen ausgeschlossen. Für die Nacherfüllung hat der Auftraggeber uns eine angemessene Frist von mind. 2 Wochen zu setzen. Soweit der Auftraggeber Mängelansprüche gegen uns aufgrund von öffentlichen Äußerungen unsererseits, unserer Vorlieferanten oder Gehilfen insbesondere in der Werbung oder Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften geltend macht (§ 434 Abs.1 Satz 3 BGB), trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass diese Äußerung kausal für seinen Kaufentschluss war. Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter wird nicht gehaftet. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres seit der Ablieferung der Sache. Wir tragen nur die angemessenen Aufwendungen der Nacherfüllung, max. bis zur Höhe des Kaufpreises. Aufwendungen der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gelieferte Ware an einen anderen Ort als den Geschäftssitz des Auftraggebers verbracht wird, trägt der Auftraggeber.
9. Haftung, Rücktritt
Schadensersatzansprüche gegen uns und unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für sonstige Schäden gilt dieser Haftungsausschluss nicht, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder dem unserer leitenden Angestellten beruhen, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht - insbesondere vertragliche Hauptleistungspflicht -) verletzt wurde oder eine sonstige, nicht als wesentliche Vertragspflicht einzustufende Pflicht, vorsätzlich oder grob Fahrlässig durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer sonstigen Pflicht durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gilt der Haftungsausschluss ebenso nicht, sowie wenn es um Ansprüche geht, die von einer Garantie unsererseits umfasst sind. Soweit der Auftraggeber anstelle von Schadensersatz uns Ersatz der Aufwendungen verlangt, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat (§ 284 BGB), sind diese Aufwendungen der Höhe nach auf solche Aufwendungen begrenzt, die ein vernünftiger Dritter gemacht hätte. Der Auftraggeber ist bei einer nicht in einer mangelhaften Leistung bestehenden Pflichtverletzung durch uns nur bei einem Verschulden unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
10. Erfüllungsort/Gerichtsstand/ anwendbares Recht
Alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Sitz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Nachdruck unserer Katalog- und Preisunterlagen ist nicht erlaubt, auch nicht auszugsweise. Ausnahmen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.